Erbrecht in Magdeburg

Testamente und Patientenverfügungen

Die richtige Handhabung mit dem Erbrecht stellt sich häufig als eine sensible Angelegenheit heraus. Wenn es darum geht, ein Testament aufzusetzen, das den Wünschen des Klienten entspricht und nichts und niemanden unberücksichtigt lässt, stehen selbst Experten meist vor einer Herausforderung – schließlich handelt es sich um den letzten Willen der Person. Rechtsanwältin Karin Klebig erarbeitet seit Jahren zuverlässig Testamente und Patientenverfügungen für Klienten in jedem Alter in Magdeburg und Umgebung. Besonders wichtig ist ihr ein persönlicher Umgang mit dem Auftraggeber, damit sich ein Gespür für die individuellen Vorstellungen entwickeln kann.

Diskrete Abwicklung von Erbverträgen und gesetzlicher Erbfolge

Der Erbvertrag ist neben dem allgemein bekannten Testament die zweite Möglichkeit, der gesetzlichen Erbfolge auszuweichen und die Verfügung nach dem Tod individuell zu regeln. Der wesentliche Unterschied besteht hier darin, dass der Erblasser sich gegenüber seinem Vertragspartner verpflichtet – ein Testament hingegen kann bis zu dem Zeitpunkt, an dem es in Kraft tritt, widerrufen werden. Sollten weder Testament noch Erbvertrag vorliegen, übernimmt Karin Klebig auch gern für Sie die allgemeine Nachlassverwaltung sowie die Klärung und Einhaltung der gesetzlichen Erbfolge, die in der Regel von den Kindern des Erblassers über die Eltern und Geschwister bis zu entfernteren Verwandten reicht. Auch wenn letztwillige Verfügungen (Testamente) vorliegen, jedoch deren Umsetzung und Abwicklung zu Streitigkeiten führen, ist Rechtsanwältin Karin Klebig seit vielen Jahren als Testamentsvollstreckerin tätig. 

Informieren Sie sich gern in unserer Kanzlei in Magdeburg und lassen Sie sich über Ihre Verhältnisse sowie die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen beraten.

Informieren Sie sich gern in unserer Kanzlei in Magdeburg und lassen Sie sich über Ihre Verhältnisse sowie die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen beraten.